Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen hierzulande ein Unfall. Meistens nur Blechschäden, aber ärgerlich für alle Beteiligten. Kaum jemand weiß wirklich, was jetzt zu tun ist. Wir beantworten die zehn wichtigsten Fragen – vom Ausfüllen des Unfallberichts bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig. Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf. Jetzt kommt das Wichtigste: Füllen Sie mit dem Crashgegner gemeinsam den Unfallbericht aus – der gehört in jedes Handschuhfach. Auf dem Bogen werden alle Daten erfasst, die Sie benötigen. Das Formular erhalten Sie kostenlos in jeder ADAC Geschäftsstelle oder online auf adac.de/unfallabwicklung.
- Auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden – bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht. Gerufen werden sollte sie, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Ein verbreiteter Irrtum: Die Beamten klären nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Bitte beachten: Belasten Sie sich in keinem Fall selbst, Angaben zur Person und zum Fahrzeug genügen.
- An der Unfallstelle ist alles geklärt, jetzt muss das Auto weg. Falls es abgeschleppt werden muss, dürfen Sie grundsätzlich eine Werkstatt aussuchen. Was nicht bezahlt wird: den Wagen von Stuttgart nach München bringen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss in einem solchen Fall nur das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt bezahlen. Außer es gibt gute Gründe für eine weiter entfernte, wie etwa eine laufende Garantie. Übrigens: Das Wegräumen von Blechteilen und Scherben ist Ihre Sache. Nur bei schweren Unfällen ist dafür die Feuerwehr zuständig.
- Die des Unfallgegners. Haftet der andere zu 100 Prozent, gibt es von seiner Versicherung vollen Schadenersatz. Wenn Sie glauben, dass Sie mindestens eine Teilschuld haben oder die andere Seite Ansprüche anmeldet, müssen Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflicht informieren. Dann prüfen beide Versicherungen den Sachverhalt, berücksichtigen die Angaben der Beteiligten und von Zeugen. Am Ende geht es darum, wer welchen Anteil der Schäden übernimmt. Nach dieser Haftungsquote werden die Ansprüche reguliert. Ein Beispiel: Auf einem Parkplatz kommt es beim Rangieren zweier Autos zum Zusammenstoß. Kaum zu klären, wer von Ihnen mehr Schuld hat. Hier gehen die Versicherungen oft von 50:50 aus. Das heißt: Jeder bekommt den Schaden und weitere Leistungen wie Mietwagen zur Hälfte ersetzt. Die anderen 50 Prozent müssen Sie selbst tragen.Außer Sie haben eine Vollkasko-Versicherung. Die springt für die Reparaturen an Ihrem Auto ein, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Dafür riskieren Sie allerdings eine Verschlechterung beim Schadenfreiheitsrabatt. Tipp: Über das „Quotenvorrecht“ können Sie sich oft einen Teil des Geldes für diese Rückstufung sowie die Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zurückholen. Dafür sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
- Bei Bagatellschäden bis circa 1000 € reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, übernimmt sie die Rechnung für den Gutachter. Diesen Sachverständigen dürfen Sie frei wählen – bei der Suche hilft der ADAC. Das Gutachten reichen Sie dann bei der Versicherung ein. Jetzt soll die Werkstatt endlich loslegen, schließlich wollen Sie Ihr Auto schnell zurück. Im Idealfall liegt schon eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor. Damit ist klar, dass sie zahlt. Ohne diese Zusage kann die Werkstatt auch direkt mit der Versicherung abrechnen – dafür braucht sie eine Abtretungserklärung von Ihnen. Trotzdem tragen Sie das finanzielle Risiko, da Sie der Auftraggeber sind.
QUELLE: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall/tipps/was-tun-nach-unfall