Dieselfahrverbote in Größstädte

Um Fahrverbote zu verhindern hat der Bund am 2.10.2018 ein Maßnahmenbündel vorgestellt. Dazu gehören Software-Updates und Flottenwechsel ebenso wie Hardware-Nachrüstungen. Die angekündigten genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstung sollten jetzt schnellstmöglich geschaffen werden, damit es vorangeht.

Regelungen in den Städten

Fahrverbot in Berlin

Gültig ab Spätestens Juni 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone Elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z.B. Leipziger Straße und Friedrichstraße
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
 Sonstiges  Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.

Fahrverbot in Bonn

Gültig ab April 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone Zwei vielbefahrene und damit sehr belastete Straßen
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen       Noch nicht bekannt

Fahrverbot in Frankfurt

Gültig ab Voraussichtlich Februar 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone Voraussichtlich die derzeitige Umweltzone, also die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Sonstiges Ab September 2019 wird das Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel gelten

Fahrverbot in Essen

Gültig ab ab 1. Juli 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September auch für Euro-5-Diesel
Fahrverbotszone aktuelle grüne Umweltzone, u.a. ein Abschnitt der A 40
Strafen noch nicht bekannt
Ausnahmen Gewerbetreibende

Fahrverbot in Gelsenkirchen

Gültig ab 1. Juli 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Fahrverbotszone Kurt-Schumacher-Straße
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Gewerbetreibende

Fahrverbot in Hamburg

Gültig seit 1. Juni 2018
Betroffene Fahrzeuge Kraftfahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 1/I bis 5/V
Fahrverbotszone Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)
Strafen Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw)
Ausnahmen Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende

Fahrverbot in Köln

Gültig ab April 2019
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 1-4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September auch für Euro-5-Diesel
Fahrverbotszone Gesamte Umweltzone
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt

Fahrverbot in Mainz

Gültig ab evtl. 1. September 2019 (wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den ersten sechs Monaten 2019 nicht eingehalten wird)
Betroffene Fahrzeuge Diesel-Abgasnorm Euro 5 für einzelne Straßen, Euro 4 und älter für ganze Zonen
Fahrverbotszone Noch nicht bekannt
Strafen Noch nicht bekannt
Ausnahmen Noch nicht bekannt

Fahrverbot in Stuttgart

Gültig ab Ab Januar 2019 für Auswärtige, ab April für Stuttgarter
Betroffene Fahrzeuge Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter
Fahrverbotszone im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone)
Strafen 80 Euro Bußgeld
Ausnahmen Noch nicht bekannt
Sonstiges Mitte 2019 soll über Verschärfungen nachgedacht werden

Fragen zu den Fahrverboten

Wie werden Fahrverbote kontrolliert?

In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.

In der Diskussion ist immer wieder die blaue Plakette für „saubere“ Dieselautos, z. B. durch eine blaue die Kontrollen erleichtern würde. Vor allem Umweltschützer und manche Städte-Vertreter fordern sie. Zuständig für eine Einführung ist aber die Bundesregierung. Der Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, CSU, hat eine blaue Plakette aber bereits als „fachlich begründet falsch“ abgelehnt; sie bedeute „in der Folge Fahrverbote“. Auch im neuen Koalitionsvertrag wird eine blaue Plakette nicht erwähnt.

Gibt es Ausnahmen bei den Fahrverboten?

Alle sind sich einig, dass es Ausnahmen geben wird, zum Teil gibt es dazu auch bereits konkrete Aussagen (siehe Tabellen oben).

Um sicherzustellen, dass das jeweilige regionale Einfahrtsverbot dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, ist immer zu prüfen, wem eine Ausnahme von diesem Verbot zu gewähren ist. Der jeweilige ADAC Regionalclub wird daher für jedes Dieselfahrverbot vor Ort klären, ob die Vorgaben vom Bundesverwaltungsgericht eingehalten werden.

Folglich wird es Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende (gerade Handwerker sind meistens mit Dieselfahrzeugen unterwegs) geben. Diese Ausnahmen können entweder durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung gewährt werden. Auch Ausnahmen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind zu berücksichtigen.

Wer über diese Zwecke hinaus eine Ausnahme benötigt, der kann sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der betroffenen Gemeinde wenden, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

QUELLE: https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/