Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird. Denn diese ist von den Witterungsbedingungen abhängig, nicht von der Jahreszeit.
Auch sollten zum Thema Winterreifen die folgenden Aspekte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein:
- Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.
- Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Nur im Fall letzterer Markierung haben die jeweiligen Reifen spezielle Wintertests absolviert.
- Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.
QUELLE: https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/